Der Reparaturbonus des Klimaministeriums wird erweitert: Ab 16. September kann er auch für die Reparatur von Fahrrädern ohne E-Antrieb und für Fahrradanhänger beantragt werden.
Reparieren statt wegwerfen: Das Klimaministerium unterstützt das mit dem sogenannten „Reparaturbonus“. 50 Prozent (maximal 200 Euro) der für die Reparatur anfallenden Kosten werden übernommen. Bisher war er für alle defekten Elektrogeräte einlösbar. Ab 16. September gilt der attraktive Bonus des Klimaministeriums auch für Fahrräder ohne elektrischen Motor sowie Fahrradanhänger.
So geht’s
1. Unter reparaturbonus.at auf den Button „Reparaturbon erstellen“ klicken.
2. Reparaturbon herunterladen und digital speichern oder ausdrucken.
3. Reparaturbon beim registrierten Partnerbetrieb einlösen und Rechnungsbetrag bezahlen. Die Fördereinreichung erfolgt durch den Partnerbetrieb. Partnerbetriebe finden sich auf der Webseite reparaturbonus.at
4. Die Auszahlung der Förderung erfolgt auf das bei der Bon-Erstellung angegebene Bankkonto.