Hunde benötigen ein Ticket und müssen mit Leine UND Maulkorb gesichert sein.
Hunde dürfen unter bestimmten Voraussetzungen mit öffentlichen Verkehrsmitteln mitfahren. Grundsätzlich gilt für alle kleinen und großen Hunde Maulkorb- und Leinenpflicht! Die Beförderung von kleinen, ungefährlichen Tieren erfolgt unentgeltlich (siehe §40 Kraftfahrlinien-Beförderungsbedingungen Kfl-BefBed). Für größere Hunde gelten die Regelungen in §38 und §39 Kfl-BefBed. Hier werden Tages-, Wochen-, Monats- und übertragbare Jahreskarten benötigt. Die Fahrscheine berechtigen zur Mitnahme auf allen Verbundlinien.
Unentgeltlich und ohne Maulkorb und Leine ist eine Hundemitnahme möglich:
- Wenn der Hund in einem geschlossenen Behältnis befördert wird (Achtung: der Transport in einer offenen Handtasche ist nicht erlaubt!)
- Für Partnerhunde für Menschen mit Behinderung
- Für Blinden-, Führ- und Assistenzhunde