Die Zufriedenheit unserer Fahrgäste ist unser erklärtes Ziel. Wir sind ständig bemüht, gemeinsam mit den Verkehrsunternehmen sowie unseren Partner:innen in den Gemeindeverbänden, Stadt- und Ortsbussen das qualitative Niveau des Öffentlichen Verkehrs in Vorarlberg auszubauen.
Dazu haben wir einheitliche Qualitätsstandards definiert, die eine wichtige Basis der Zusammenarbeit innerhalb des Verkehrsverbundes Vorarlberg darstellen. Diese Standards werden im Rahmen von flächendeckend stattfindenden Qualitätskontrollen laufend überprüft. Neben diesem Qualitätsversprechen des Verkehrsverbundes Vorarlberg genießen unsere Fahrgäste weitere Rechte.
Allgemeine Informationen zum Thema "Fahrgastrechte" finden Sie unter www.passagier.at.
Unabhängige Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte (apf)
Passagiere, die mit der Entscheidung des Unternehmens nicht einverstanden sind, können sich in Österreich an die apf wenden. Bitte reichen Sie Ihre Unterlagen mittels Beschwerdeformular unter www.passagier.at ein!
Sollte die elektronische Übermittlung für Sie nicht möglich sein, senden Sie die Unterlagen bitte per Post an:
Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte
Fachbereich Bahn/Bus
Linke Wienzeile 4/1/6
1060 Wien
Bei der täglichen Beförderung von mehreren hunderttausend Fahrgästen kann es leider in Einzelfällen dennoch Grund zu einer Beanstandung geben. Wir sehen dies als Chance, unseren Service laufend zu verbessern und betrachten es deshalb als wertvoll, die Kritik, Anregungen und Wünsche unserer Fahrgäste zu erfahren.
Für Beschwerden und Anregungen verwenden Sie bitte unser Kontaktformular oder wenden sich an:
Verkehrsverbund Vorarlberg GmbH
Bahnhofstraße 40
6800 Feldkirch
T +43 (0)5522 839 51
FAQ Fahrgastrechte
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Was kann ich tun, wenn mein Zug verspätet, ausgefallen oder überfüllt ist?
Details entnehmen Sie bitte hier.
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Welche Entschädigungsrechte habe ich mit einer Einzel-, Wochen- oder Monatskarte?
Details finden Sie hier.
Für Wochen- und Monatskarten (dies gilt auch für Wochen- und Monatskarten in einem Verkehrsverbund!) können die Eisenbahnverkehrsunternehmen die Entschädigungshöhe selbst festlegen.
Bitte wenden Sie sich in diesen Fällen bitte direkt an das jeweilige Unternehmen!
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Welche Entschädigungsrechte habe ich mit einer Jahreskarte?
Als Besitzer:in einer Jahreskarte haben Sie im Fall von vermehrten Zugverspätungen bzw. Zugausfällen (Stadtverkehr ist ausgenommen) Anspruch auf Entschädigung. Im Regionalverkehr gilt ein Pünktlichkeitsgrad von mindestens 95 Prozent. Wird der Pünktlichkeitsgrad von 95% in einem Monat nicht erreicht, haben Sie Anspruch auf eine Rückvergütung von 10% des auf diesen Monat entfallenden Fahrpreises für die von Ihnen genutzte Strecke. Sie können sich hier anmelden. Vertiefende Infos finden Sie hier.
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Was kann ich tun, wenn es zu keiner für mich befriedigenden Entschädigungslösung kommt?
Sofern ich keine oder eine nur unbefriedigende Antwort vom Bahnunternehmen erhalte oder es hinsichtlich einer Entschädigung zu keiner Einigung über die Auszahlung, deren Höhe etc. mit dem Bahnunternehmen oder dem Verkehrsverbund kommt, verhilft die Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte (apf) Bahnkunden zu ihrem Recht. Aufgabe der apf ist es, Fahrgästen von in Österreich niedergelassenen Eisenbahnunternehmen und Kund:innen nationaler Verkehrsverbünde, welche die Eisenbahn nutzen, ohne Gerichtsweg zu ihrem Recht zu verhelfen. Die apf sieht sich als unabhängiger Vermittler zwischen den Bahnunternehmen bzw. Verkehrsverbünden und ihren Kund:innen.