Fahren ohne Fahrschein

Fahrgäste, die keinen gültigen Fahrausweis mit sich führen und bei Kontrollen angetroffen werden, werden mit einem erhöhten Beförderungsentgelt belangt. Dieses ist vor Ort oder innerhalb von zehn Tagen zu bezahlen. Bei einer nachträglichen Bezahlung bei Personen über 15 Jahren wird zusätzlich eine Gebühr von 30 Euro in Rechnung gestellt. Für Mahnspesen werden 7 Euro verrechnet.

Kosten

  • Jugendliche unter 14 Jahre werden mit einem erhöhten Beförderungsentgelt in Höhe von 15 Euro belangt.
  • Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahre werden mit einem erhöhten Beförderungsentgelt von 30 Euro belangt. 
  • Fahrgäste ab 19 Jahre werden mit einem erhöhten Beförderungsentgelt von 105 Euro belangt. 
  • Bei der Beförderung von Fahrrädern oder Hunden ohne gültigen Fahrausweis wird der Fahrgast mit einem erhöhten Beförderungsentgelt in Höhe von 15 Euro belangt.
  • Kann bei einer Kontrolle kein gültiger personifizierter Fahrausweis (Jahreskarten, Schüler/Lehrlingsfreifahrausweise, Freizeittickets) vorgewiesen werden, beträgt die Bearbeitungsgebühr zur Identifizierung 7 Euro.

FAQs Fahren ohne Fahrschein