Fahrgäste, die keinen gültigen Fahrausweis mit sich führen und bei Kontrollen angetroffen werden, werden mit einem erhöhten Beförderungsentgelt belangt. Dieses ist vor Ort oder innerhalb von zehn Tagen zu bezahlen. Bei einer nachträglichen Bezahlung bei Personen über 15 Jahren wird zusätzlich eine Gebühr von 30 Euro in Rechnung gestellt. Für Mahnspesen werden 7 Euro verrechnet.
Kosten
- Jugendliche unter 14 Jahre werden mit einem erhöhten Beförderungsentgelt in Höhe von 15 Euro belangt.
- Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahre werden mit einem erhöhten Beförderungsentgelt von 30 Euro belangt.
- Fahrgäste ab 19 Jahre werden mit einem erhöhten Beförderungsentgelt von 105 Euro belangt.
- Bei der Beförderung von Fahrrädern oder Hunden ohne gültigen Fahrausweis wird der Fahrgast mit einem erhöhten Beförderungsentgelt in Höhe von 15 Euro belangt.
- Kann bei einer Kontrolle kein gültiger personifizierter Fahrausweis (Jahreskarten, Schüler/Lehrlingsfreifahrausweise, Freizeittickets) vorgewiesen werden, beträgt die Bearbeitungsgebühr zur Identifizierung 7 Euro.
FAQs Fahren ohne Fahrschein
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Müssen Mobilbegleiter:innen ihren Dienstausweis immer vorweisen?
Mobilbegleiter:innen in Uniform tragen ihren Ausweis gut sichtbar bei sich. Bei zivilen Kontrollen wird der Ausweis auf Verlangen vorgezeigt. Leider kommt es auch vor, dass sich Fahrgäste als "Kontrolleure" ausgeben. Daher ist das Verlangen des Ausweises legitim und wichtig.
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Müssen sich Personen, die ohne gültigen Fahrschein unterwegs sind, ausweisen?
Wird die Strafe direkt vor Ort beglichen, ist es nicht notwendig, sich auszuweisen. Wer allerdings mit Erlagschein bezahlen möchte, muss sich ausweisen. Wird dem nicht nachgekommen, kann die Polizei zur Identitätsfeststellung hinzugezogen werden.
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Ich habe meinen Fahrschein das erste Mal vergessen. Muss ich dennoch eine Strafe bezahlen?
Wenn du einen personifizierten Fahrschein besitzt, wird nur eine Bearbeitungsgebühr von sieben Euro eingehoben. Beim Vergessen von übertragbaren Fahrscheinen (z.B. Monatskarten), wird die Strafe sofort fällig. Nähere Informationen hier.
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Ist man wegen einer Station bereits ohne gültigen Fahrschein unterwegs?
Ja, denn jeder Fahrgast muss bei Fahrtantritt ein gültiges Ticket besitzen - egal wie weit die Strecke ist, die er zurücklegen möchte.
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Bin ich mit einem gültigen Fahrschein unterwegs, wenn ich während der Fahrt erst einchecke?
Ganz klar nein! Denn es gilt, dass das Ticket VOR Fahrtantritt gelöst werden muss. FAIRTIQ Nutzer:innen müssen sich spätestens an der Haltestelle einchecken.
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Ich habe ein Anliegen zu einer Fahrgeldnachforderung
Kontrolle durch den VVV:
Bitte teilen Sie uns Ihr Anliegen per Formular mit. Auf diesem Wege können Sie auch ein personalisiertes Ticket nachreichen. Die Frist für die nachträgliche Vorlage beträgt zehn Tage ab dem Datum der Kontrolle.
Kontrolle durch die ÖBB:
Bitte wenden Sie sich an die auf dem Beleg angegebenen Kontaktdaten. Weitere Informationen erhalten Sie auch unter www.oebb.at/fgn.
Bitte beachten Sie: Die Ausstellung einer Fahrgeldnachforderung ist grundsätzlich zulässig. Sollten Sie damit nicht einverstanden sein, haben Sie die Möglichkeit, an den angegebenen Stellen Einspruch zu erheben. Einsprüche werden innerhalb von 30 Tagen bearbeitet, bevor weitere Maßnahmen eingeleitet werden. Bei nicht fristgerechter Einzahlung der Forderung erhalten Sie eine Mahnung, bevor z. B. ein Inkassounternehmen eingeschaltet wird.