Auch an Kreuzungen in den plan b-Gemeinden haben Radler:innen jetzt bei Rot – nach einem Stopp – freie Fahrt beim Rechtsabbiegen. Möglich macht das eine Änderung der österreichischen Straßenverkehrsordnung.
An Kreuzungen mit einem entsprechenden Hinweisschild dürfen Radfahrer:innen auch dann rechts abbiegen, wenn für sie das rote Ampelsignal gilt. Wichtig dabei: Vor dem Abbiegevorgang muss jedenfalls angehalten und sichergestellt werden, dass man weder andere noch sich selbst in Gefahr bringt.