Die Bereitschaft der VorarlbergerInnen im öffentlichen Verkehr eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, hatte leider zuletzt abgenommen. Deshalb können ab dem 1. August MobilbegleiterInnen und zusätzliches Personal in den Bussen und Zügen Fahrgäste ohne Mund- Nasenschutz mit einer Geldstrafe von 40 Euro belegen oder von der Beförderung ausschließen.
„Wir haben bisher auf die Eigenverantwortung gesetzt und mithilfe verschiedener Maßnahmen wie zum Beispiel mit Plakaten, Durchsagen und Pressearbeit an die Fahrgäste appelliert, einen Mund-Nasen-Schutz in Bus und Bahn zu tragen. Dies klappte zu Beginn der Einführung auch sehr gut, nur leider nahm die Bereitschaft zum Tragen des MNS in letzter Zeit ab. Deswegen braucht es nun leider sowohl in den Zügen wie auch in den Bussen Sanktionen “, konstatiert Mobilitätslandesrat Johannes Rauch. Die ÖBB strafen seit 20. Juli Verstöße gegen die Maskenpflicht in den Zügen.
Ab Samstag, 1. August, werden verstärkt MobilbegleiterInnen und zusätzliches Security-Personal in den Bussen unterwegs sein und das Tragen des Mund- Nasenschutzes kontrollieren. Auch die Polizei beteiligt sich weiterhin an den Kontrollen in den Öffentlichen Verkehrsmitteln. Sollten Ermahnungen nichts nutzen, können Fahrgäste aus dem Bus oder Zug verwiesen werden. Auch Strafen in Höhe von 40 Euro sind möglich.
Mund-Nasenschutz-Tragepflicht in Beförderungsbedingungen aufgenommen
Der Verkehrsverbund Vorarlberg nahm die Mund-Nasenschutz-Tragepflicht dafür in seine Beförderungsbedingungen auf. Die überwiegende Zahl der Fahrgäste wünscht sich auch die Einhaltung der Maskenpflicht. „Uns haben viele Beschwerden von Fahrgästen über die unzureichende MNS-Tragebereitschaft anderer Fahrgäste erreicht. Wir nehmen die Sorgen ernst und wollen sicherstellen, dass sich alle in den Bussen und Zügen sicher fühlen. Indem Sie Mund und Nase mit Masken, Tüchern oder Schals bedecken, können Sie sich selbst und vor allem andere schützen“, ruft Rauch auf. Die Maske gehört neben dem Einhalten eines Mindestabstands zu den wirksamsten Maßnahmen, das Risiko einer Ansteckung einzudämmen.
Der Mund-Nasen-Schutz muss selbst mitgebracht werden. Wenn keine Maske zur Verfügung steht, können zum Beispiel auch ein Schal oder ein Halstuch verwendet werden. Wichtig ist, dass Nase und Mund bedeckt sind. Von dieser Pflicht ausgenommen sind Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr und Personen, denen aus medizinischen Gründen das Tragen der Vorrichtung nicht zugemutet werden kann.
Weiterhin werden die Busse und Züge regelmäßig gründlich gereinigt. Vor allem Oberflächen, die häufig berührt werden, wie zum Beispiel Haltestangen, Armstützen, Bedienelementen für Türöffnungen und Haltewunsch usw. werden geputzt und desinfiziert.