Presseinfo 9.4.2020/Mundschutzpflicht ab 14.4. in allen Öffentlichen Verkehrsmitteln

In der Krise ist die Gesundheit unserer MitarbeiterInnen noch einmal wichtiger geworden. Denn ohne FahrerInnen und LenkerInnen können Bahn und Bus nicht fahren. Der Öffentliche Verkehr schützt seine MitarbeiterInnen durch zahlreiche Maßnahmen vor einer möglicher Ansteckung. Seit dem 14. April gilt eine Mund-Nasen-Schutz-Pflicht in den Öffentlichen Verkehrsmitteln.

„Wir freuen uns sehr, dass die Geschäfte wieder schrittweise geöffnet und mehr Fahrgäste Bus und Bahn für ihre täglichen Wege nutzen werden. Der Schutz der Fahrgäste sowie des Personals hat für den Verkehrsverbund aber oberste Priorität. Die Mund-Nasen-Schutz-Pflicht ab dem 14. April ist daher neben weiteren Schutzvorkehrungen sehr wichtig“, erläutert Christian Hillbrand, Geschäftsführer des Verkehrsverbundes Vorarlberg, den Hintergrund der Maßnahme, die am Montag, den 6. April von der Bundesregierung vorgestellt wurde. „Die Information der Fahrgäste dazu hat bereits begonnen und wird in den nächsten Tagen ausgebaut.“

 
Der Mund-Nasen-Schutz muss selbst mitgebracht werden. Wenn keine Maske zur Verfügung steht, können zum Beispiel auch ein Schal oder ein Halstuch verwendet werden. Wichtig ist, dass Nase und Mund bedeckt sind. Von dieser Pflicht ausgenommen sind Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr und für Personen, denen aus gesundheitlichen Gründen das Tragen der Vorrichtung nicht zugemutet werden kann.

Weitere Maßnahmen

Der Öffentliche Verkehr schützt seine Fahrgäste und seine MitarbeiterInnen durch zahlreiche weitere Maßnahmen vor einer möglichen Ansteckung:

  • Seit dem 13. März bleibt der Vordereinstieg bei der Buslenkerin/beim Buslenker geschlossen und der LenkerInarbeitsplatz abgesperrt. Das bedeutet, dass Tickets nicht mehr bei der LenkerIn oder beim Lenker gekauft werden können. Dies entbindet allerdings nicht von der Ticketpflicht. Diese können weiterhin am Automaten, in den Servicebüros (Öffnungszeiten Mo.-Fr. 8:00 – 12:00 Uhr) oder am einfachsten via FAIRTIQ-App bezogen werden.
  • Die Busse werden mindestens einmal täglich, aber auch bei Lenkpausen oder unterwegs, gründlich gereinigt. Besonderes Augenmerk liegt dabei auf den Oberflächen, die oft mit den Händen berührt werden, wie zum Beispiel Haltestangen, Armstützen, Bedienelemente für Türöffnungen und Haltewunsch, Abfallkübel-Klappen, WC-Anlagen, Fahrscheinautomaten oder Lifte.
  • Bitte halten Sie mindestens einen Meter Abstand zum nächsten Fahrgast ein und waschen Sie regelmäßig ihre Hände.
Wenn alle Fahrgäste sich an die Regeln und den Maßnahmenplan halten, können auch weiterhin alle, die auf die Öffentlichen Verkehrsmittel angewiesen sind, bedenkenlos Bus und Bahn benutzen.
Christian Hillbrand, Geschäftsführer Verkehrsverbund Vorarlberg

Das Verkehrsangebot bleibt in Vorarlberg vorerst leicht reduziert.  „Wir werden die Situation beobachten und zusätzliche Kapazitäten bereitstellen, wenn dies notwendig ist. Eine Rückkehr zum Regelfahrplan ist erst in einigen Wochen angedacht, wenn sich die Situation beruhigt hat“, sagt Hillbrand. „Wenn alle Fahrgäste sich an die Regeln und den Maßnahmenplan halten, können auch weiterhin alle, die auf die Öffentlichen Verkehrsmittel angewiesen sind, bedenkenlos Bus und Bahn benutzen.“