Das Außenministerium hat die Schweiz in einem ersten Schritt von der Reisewarnung (Stufe 6) auf Sicherheitsstufe 4 heruntergestuft. Deshalb dürfen die Nahverkehrszüge der ÖBB wieder nach Buchs und St. Margrethen fahren. „Ab kommenden Montag, den 25. Mai, ist somit der Grenz-Nahverkehr in die Schweiz wieder möglich. Ebenso fährt die S-Bahn bereits jetzt Lindau an. Damit ist für alle Pendlerinnen und Pendler wieder der Anschluss durch den Öffentlichen Verkehr gesichert“, freut sich Mobilitätslandesrat Johannes Rauch. Für den Grenzübertritt gelten nach wie vor die von der Bundesregierung festgesetzten Regeln.
„Gerade in Vorarlberg ist es spürbar, wie wichtig ein gemeinsames Europa für uns ist. Mit unseren Nachbarn Deutschland, Schweiz und Liechtenstein verbindet uns vieles: kulturell, gesellschaftlich, wirtschaftlich“, so Landesrat Rauch: „Wir brauchen offene Grenzen, der Austausch mit den anderen europäischen Ländern ist essentiell. Auch die Corona-Pandemie müssen wir gemeinsam in den Griff bekommen. Ein gemeinsames Europa ist stark!“
Beschränkungen bei Grenzübertritten
Die Züge verkehren ab kommenden Montag, den 25. Mai, ab Betriebsbeginn (Richtung Buchs ab Feldkirch um 05:33 Uhr sowie Richtung St.Margrethen ab Bregenz um 05:17 Uhr) wieder planmäßig. Von den derzeit geltenden Einschränkungen bei Grenzübertritten sind laut Verordnung Pendlerinnen und Pendler ausgenommen, die zur ihrer Arbeitsstätte müssen. Weitere Ausnahmen von der Verordnung sind besondere familiäre Gründen oder zwingende Gründe der Tierversorgung im Einzelfall, die bei der Grenzkontrolle bei der Einreise glaubhaft gemacht werden müssen. Zu den besonderen familiären Gründen zählen z.B. Besuche von Familienangehörigen bei Krankheit oder eigener Kinder im Rahmen von Obsorgepflichten, ein Besuch der Lebenspartnerin oder des Lebenspartners.
Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit
Um die Gesundheit der Fahrgäste und MitarbeiterInnen zu schützen, haben die Vorarlberger Verkehrsbetriebe in den vergangenen Wochen zahlreiche Maßnahmen gesetzt. Diese Maßnahmen, die der aktuellen Verordnung des Gesundheitsministers folgen, bleiben weiterhin aufrecht.
- Das Tragen eines Mund-Nasenschutzes in Bus und Bahn ist verpflichtend.
- Bestmöglich Abstand zu halten, auch in öffentlichen Verkehrsmitteln gilt weiterhin.
- Gründliche Reinigung: Die intensive Reinigung von Zügen und Bussen, insbesondere jener Punkte, mit denen Fahrgäste vermehrt in Berührung kommen (Haltegriffe, WCs etc.) wird selbstverständlich beibehalten.