Am 1. Oktober 2022 ist die letzte Novelle der Straßenverkehrsordnung in Kraft getreten. Neue Verkehrsregeln tragen zu mehr Sicherheit und hoffentlich besserem Miteinander auf unseren Straßen bei. Hier einige Neuerungen:
• Fahrzeuge müssen beim Überholen von Radfahrer:innen verpflichtend innerorts 1,50 Meter, außerorts 2,00 Meter Abstand einhalten.
• LKW-Fahrer:innen dürfen dort, wo mit Fußgängerverkehr zu rechnen ist, nur mit Schrittgeschwindigkeit rechts abbiegen.
• Wer beim Radfahren ein Kind begleitet, darf jetzt auch neben ihm fahren – allerdings nicht auf Vorrangstraßen oder auf Einbahnstraßen gegen die Fahrtrichtung.
Geeignete Kreuzungen, an denen Radfahrer:innen bei Ampeln trotz „Rot“ rechts abbiegen können, werden derzeit von den plan b-Gemeinden gemeinsam mit dem Land Vorarlberg geprüft. Ebenso werden die Möglichkeiten der Neuerung „Schulstraßen“ ausgelotet.
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