Seit zehn Jahren, nämlich seit dem 1. April 2013, können Fahrradstraßen verordnet werden. Sie sind ein wichtiger Baustein, um den örtlichen und den regionalen Radverkehr attraktiver und sicherer zu machen: Fahrradstraßen können helfen, speziell in dichter verbauten Siedlungsgebieten mit begrenzten Platzverhältnissen attraktivere Radverbindungen einzurichten.
Diese Regeln gelten in einer Fahrradstraße
Fahrradstraßen ermöglichen dank folgender Regeln ein zügiges und sicheres Vorankommen für Radfahrer:innen, ohne dabei den KFZ-Verkehr auszuschließen:
- Radfahrer:innen ist es erlaubt, nebeneinander zu fahren
- Der motorisierte Verkehr darf nur zufahren oder queren, aber nicht durchfahren
- Die höchstzulässige Fahrgeschwindigkeit beträgt 30 km/h
- Radfahrer:innen dürfen nicht gefährdet oder behindert werden
Erste Fahrradstraße Vorarlbergs in der plan b-Region verordnet
Die erste Fahrradstraße in Vorarlberg wurde übrigens in der plan b-Region umgesetzt: Die Gemeinde Hard eröffnete 2013 eine Fahrradstraße auf der Zulaufstrecke vom Harder Zentrum zur neuen Radbrücke nach Bregenz. Im regionalen Radroutenkonzept der plan b-Gemeinden wurde hier bereits eine Fahrradstraße vorgesehen, noch bevor die gesetzlichen Möglichkeiten hierfür überhaupt gegeben waren.