Kostenloses KlimaTicket Ö für 18-Jährige

Schon letzten Herbst wurde vom Klimaschutzministerium angekündigt, dass 2024 junge Erwachsene anlässlich ihres 18. Geburtstags einmalig und kostenlos ein österreichweites Klimaticket erhalten. Nun gibt es einen Starttermin!

Ab 3.6.2024 kann das Ticket mit einem frühestmöglichen Gültigkeitsbeginn vom 1.7.2024 an Vorverkaufsstellen abgeholt werden.

Gültig ist dieses Angebot für alle, die im Jahr 2024 ihren 18. Geburtstag gefeiert haben oder feiern werden. Anspruchsberechtigt sind alle Personen, die frühestens ab 1.1.2006 geboren wurden und zum Zeitpunkt der Ticketausstellung einen Wohnsitz (Haupt- und Nebenwohnsitz) oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich haben.

Die Anspruchsberechtigten haben ab ihrem 18. Geburtstag drei Jahre Zeit sich das Ticket einmalig zu holen.

Folgende Unterlagen benötigst du für die Ticketausstellung:

•    Lichtbildausweis
•    Meldebestätigung (nicht älter als 6 Monate)
•    Foto

  • Verkaufsstellen in Vorarlberg

    Das KlimaTicket Ö 18 ist in folgenden Servicestellen 

    • VMOBIL Center Feldkirch / Oberes Rheintal
    • MOBILPUNKT Bludenz
    • Servicebüro Bus & Bahn Hohenems Bahnhof, Dornbirn Bahnhof und Bregenz Bahnhof
    • Stadtbus Bregenz
    • Landbus Bregenzerwald

    sowie den Ticketschaltern der ÖBB ab 3. Juni 2024 erhältlich.

Nach Ablauf der Gültigkeitsdauer erhalten die Anspruchsberechtigten ein Verlängerungsschreiben für ein KTÖ Jugend. 

Du hast noch weitere Fragen? Hier findest du alle FAQs zum Klimaticket Ö 18:

  • Ab wann ist das kostenlose KlimaTicket Ö 18 erhältlich?

    Das kostenlose KlimaTicket Ö für 18-Jährige wird mit dem frühestmöglichen Gültigkeitsbeginn 1.7.2024 erhältlich sein. Es gilt eine maximale Vorverkaufsfrist von einem Monat, d.h. das kostenlose KlimaTicket Ö 18 kann ab 1.6.2024 in unseren Servicestellen beantragt werden. 

  • Wer hat Anspruch auf das kostenlose KlimaTicket Ö 18?

    Alle Personen, die ab dem 1.1.2006 geboren wurden und zum Zeitpunkt der Ticketausstellung einen Wohnsitz in Österreich gemeldet haben, können sich das kostenlose KlimaTicket Ö 18 ab dem 18. Geburtstag bis einen Tag vor dem 21. Geburtstag einmalig ausstellen lassen.

  • Wie kann ich das KlimaTicket Ö 18 ausstellen lassen?

    Das kostenlose KlimaTicket Ö für 18-Jährige wird nicht automatisch ausgestellt. Das Ticket muss durch die Anspruchsberechtigten persönlich bei einem teilnehmenden Vertriebs- und Servicepartner beantragt werden. Für die Ausstellung sind ein amtlicher Lichtbildausweis, Foto und eine Meldebestätigung (nicht älter als 6 Monate) erforderlich.

  • Hat das kostenlose KlimaTicket Ö 18 den gleichen Geltungsbereich wie das kostenpflichtige KlimaTicket Ö? 

    Ja, das kostenlose KlimaTicket Ö 18 kann gleichermaßen verwendet werden wie das kostenpflichtige KlimaTicket Ö und es gibt keinen Unterschied im Geltungsbereich. 

  • Wie funktioniert die Ausstellung der KlimaTicket Ö 18, wenn ich einen gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich habe?

    Sofern begründet kein Wohnsitz in Österreich vorliegt, stattdessen aber ein gewöhnlicher Aufenthalt insbesondere zum Zweck einer Ausbildung oder Erwerbstätigkeit nachgewiesen werden kann, kann ebenfalls ein Anspruch auf das kostenlose KlimaTicket Ö 18 bestehen. Sämtliche Unterlagen, die 
    einen Nachweis für den gewöhnlichen Aufenthalt darstellen, sind via Kontaktformular unter www.klimaticket.at/kontakt an das Kundenservice zu übermitteln. Im Zweifel können weitere Nachweise verlangt werden. Bei positiver Prüfung des gewöhnlichen Aufenthalts wird seitens One Mobility GmbH eine Bestätigung ausgestellt, welche bei der Beantragung gemeinsam mit einem amtlichen Lichtbildausweis und Foto bei den Vertriebs- und Servicestellen vorzulegen ist. 

  • Was ist das Ziel dieser Maßnahme? Warum bekommen nur junge Erwachsene ein kostenloses KlimaTicket Ö? 

    Das kostenlose KlimaTicket Ö für 18-Jährige zielt darauf ab, junge Erwachsene für den Öffentlichen Verkehr zu begeistern und ein Jahr lang zu erleben, wie gut die Öffis in unserem Land funktionieren. Gerade junge Erwachsene stehen nach dem Schulabschluss oder am Ende ihrer Ausbildung vor einer entscheidenden Phase: Mobilitätsbedürfnisse verändern sich aufgrund von Schulabschluss, Studien- oder Arbeitsbeginn und möglichen Ortswechseln. Gleichzeitig läuft die kostengünstige Schüler:innen- oder Lehrlingsfreifahrt aus. Mit der einmaligen Aktion eines kostenlosen KlimaTicket Ö anlässlich des 18. Geburtstages wird jungen Erwachsenen das Öffi-Fahren als logische, klimafreundliche Alternative im Alltag nähergebracht, um neue Mobilitätsroutinen zu bilden und zu festigen. In diesem jungen Alter können also die Weichen für das Mobilitätsverhalten im späteren Erwachsenenalter langfristig gelegt werden. Wer als junger Mensch häufig mit öffentlichen Verkehrsmitteln fährt, tut das mit hoher Wahrscheinlichkeit auch in einem späteren Lebensabschnitt. 

  • Warum bekommen es nur jene, 18-Jährigen, die ab 1.1.2024 18 Jahre alt geworden sind?

    Klar ist: Ein neues Projekt muss irgendwo beginnen. Dem BMK war wichtig, dass alle die heuer 18 werden, vom kostenlosen KlimaTicket profitieren. Und zwar nicht ab Start des Tickets, sondern ab Start des Jahres. Trotzdem ist es leider so, dass es natürlich Personen gibt, die die Anspruchsvoraussetzungen knapp, aber dennoch nicht erfüllen. Es ist verständlich, dass dieser Umstand für Personen, auf die das zutrifft, die insbesondere erst kürzlich die vorausgesetzte Altersgrenze überschritten haben, ärgerlich ist. Aber für sie gibt es jedenfalls trotzdem das vergünstigte KlimaTicket für alle unter 26

  • Kann ich meine bestehenden Zeitkarten (inkl. Schüler- und Lehrlingsfreifahrt) oder KlimaTicket Ö Bundesheer/Zivildienst/Freiwilligendienst vorzeitig kündigen und mir das kostenlose KlimaTicket Ö 18 holen?

    Ein Kündigungsrecht für KlimaTicket Ö Bundesheer/Zivildienst/Freiwilligendienst oder anderweitige Zeitkarten von Verkehrsunternehmen oder Verkehrsverbünden insbesondere der Schüler- und Lehrlingsfreifahrt aus Anlass der Beantragung des kostenlosen KlimaTicket Ö für 18-Jährige ist nicht vorgesehen. Aufgrund des langen Beantragungszeitraums von drei Jahren ab dem 18. Geburtstag können laufende Zeitkarten ruhigen Gewissens bis zum Ende der Gültigkeitsdauer genutzt und das kostenlose KlimaTicket Ö 18 danach bezogen werden.

  • Ich brauche kein KlimaTicket, aber kann ich mir statt des Tickets den Wert (in Gutscheinform) auszahlen lassen?

    Eine Auszahlung des Ticketwerts statt der Beantragung des kostenlosen KlimaTicket Ö 18 ist nicht möglich.