Faire Tarife für niedrige Einkommen und Asylwerber:innen

Bezieher:innen von Ausgleichszulagen und Sozialhilfe sowie Asylwerber:innen erhalten mit der Faircard ein gesondertes Tarifmodell. Hier erfährst du, wie es funktioniert und was dafür benötigt wird.

Faircard für niedrige Einkommen und Asylwerber
  • Tickets für Bezieher:innen von Ausgleichszulagen
     
    Jahreskarten (KlimaTicket VMOBIL)

    Bezieher:innen von Ausgleichszulagen erhalten KlimaTickets VMOBIL domino zum ermäßigten Preis, sowie das KlimaTicket VMOBIL maximo zum Tarif Eco.  
    Als Berechtigungsnachweis wird eine Pensionshöhenbestätigung benötigt, aus dem der Bezug von Ausgleichszulagen hervorgeht oder ein Ausgleichszulagenbescheid.
    Diese Regelung gilt auch für Bezieher:innen von Pensionen, die unter dem jeweils gültigen Ausgleichszulagenrichtsatz liegen und keinen Unterhaltsanspruch gegenüber Dritten (z.B. Partner) haben.

     

    Monatskarten maximo

    Ebenso erhalten Bezieher:innen von Ausgleichszulagen die Monatskarte maximo zum Tarif „fair“.
    Die Monatskarte maximo fair ist nur in Verbindung mit einer Faircard gültig, die nach Vorlage der Pensionshöhenbestätigung ausgestellt wird. Die Monatskarte fair wird nur im bedienten Verkauf (Servicestellen) gegen Vorlage der Faircard ausgegeben, muss durch Eintragen des Vor- und Zunamens personalisiert werden und ist ausnahmslos NICHT übertragbar. Monatskarten maximo fair ohne eingetragenen Namen sind ungültig.

     

    Einzel- und Tageskarten fair

    Bei Vorlage der Faircard werden Einzel- und Tagestickets ohne 50 Cent Aufpreis von den Buslenker:innen ausgegeben.
     

  • Tickets für Bezieher:innen von Sozialhilfe
     
    Monatskarten maximo

    Volljährige Bezieher:innen von Sozialhilfe erhalten die Monatskarte maximo zum Tarif „fair“.
    Die Monatskarte maximo fair ist nur in Verbindung mit einer Faircard gültig, die nach Vorlage einer Bestätigung der Bezirkshauptmannschaft, aus der der Bezug von Sozialhilfe hervorgeht, ausgestellt wird. Die Monatskarte fair wird nur im bedienten Verkauf (Servicestellen) gegen Vorlage der Faircard ausgegeben, muss durch Eintragen des Vor- und Zunamens personalisiert werden und ist ausnahmslos NICHT übertragbar. Monatskarten maximo fair ohne eingetragenen Namen sind ungültig.

     

    Einzel- und Tageskarten fair

    Bei Vorlage der Faircard werden Einzel- und Tagestickets ohne 50 Cent Aufpreis von den Buslenker:innen ausgegeben.
     

  • Tickets für Asylwerber:innen
     
    Monatskarten maximo

    Asylwerber:innen erhalten die Monatskarte maximo zum Tarif fair. Die Monatskarte maximo fair ist nur in Verbindung mit einem Asyl-Ausweis gültig und wird ausschließlich durch die betreuende Organisation in Form eines personalisierten Online-Tickets ausgegeben.

Faircard für niedrige Einkommen und Asylwerber