FAQ Fahrgemeinschaftsbörse

In unseren "Top 10" der wichtigsten Fragen& Antworten verschaffen wir euch einen Überblick zum Thema "Fahrgemeinschaften" und erklären euch, worauf ihr achten solltet, wenn ihr eine Fahrgemeinschaft gründen möchtet.

Am einfachsten bilden sich Fahrgemeinschaften, wenn der Zielort der Reise derselbe ist, was im Berufsverkehr oft der Fall ist. Gemeinsames Fahren ist bequem, anregend und einfach viel billiger. Klingt simpel, ist es auch. Und damit es noch einfacher ist, unterstützt dich die VLOW App bei der Abwicklung der Fahrgemeinschaft. 

Alles Wissenswerte zu Fahrgemeinschaften:

  • Wieviel Geld spare ich mit einer Fahrgemeinschaft?
    • Ein:e Pendler:in legt jeden Tag eine Wegstrecke von Dornbirn nach Rankweil hin und retour allein mit dem eigenen Fahrzeug zurück (insgesamt ca. 50 km). 
    • Bei einem Treibstoffpreis von 1,70 €/Liter ergeben sich für den Arbeitsweg täglich Spritkosten in Höhe von 6,80 € (Annahme Treibstoffverbrauch 8l/100km)
    • Dies entspricht jährlichen Kosten für den Arbeitsweg (Annahme: 251 Werktage/Jahr) von 1.706,00 €/Jahr*

    Bilden nun zwei Fahrer:innen eine Fahrgemeinschaft, können die Treibstoffkosten halbiert werden und jeder muss nur noch für 853€/Jahr* aufkommen. Je mehr Personen sich an der Fahrgemeinschaft beteiligen, desto billiger wird’s:

     

    Treibstoffkosten pro Person
    1 Person ohne Fahrgemeinschaft    1.706 €/Jahr*
    2 Personen in der Fahrgemeinschaft 853 €/Jahr*
    3 Personen in der Fahrgemeinschaft  568 €/Jahr*
    4 Personen in der Fahrgemeinschaft 426 €/Jahr*
    5 Personen in der Fahrgemeinschaft  341€/Jahr*

    * exkl. Betriebs- und Erhaltungskosten des Kfz (Wartung, Wertverlust, Versicherung etc.)

  • Was spare ich, wenn ich Betriebs- und Erhaltungskosten miteinrechne? 

    Werden neben den Treibstoffkosten (11% der Gesamtkosten) weitere verbrauchsabhängige Kosten (Wertverlust, Wartung und Reifen) berücksichtigt (insgesamt 73% der Autokosten), zahlt sich eine Fahrgemeinschaft natürlich noch mehr aus. 

  • Welche Vorteile haben Fahrgemeinschaften noch?
    • Mögliche Einsparung eines Zweitautos und dessen Folgekosten
    • Verfügbarkeit des Familienautos. Das freie Auto kann anderen Familienmitgliedern überlassen werden
    • mehr Sicherheit und weniger Stress durch gemeinsames Fahren
    • weniger Parkplatzprobleme am Arbeitsplatz
    • den Arbeitsweg mit Kolleg:innen verbringen
    • etc.
  • Muss ich jeden Tag mit der Fahrgemeinschaft fahren?

    Es geht nicht darum, jeden Tag mit der Fahrgemeinschaft zu kommen. Für den Anfang reicht z.B. auch einmal in der Woche, um das gemeinsame Fahren auszuprobieren. Mit der Zeit merkst du dann, wie oft die Anreise mit der Fahrgemeinschaft für dich passt und wieviel Flexibilität du einbüßt. Hier findest du auch ein Beispiel, wie es die zwei Lusternauer:innen Anna und Eva-Maria von Zumtobel machen. 

  • Welche Punkte sollten Fahrgemeinschaften im Vorhinein klären?

    Damit die Fahrgemeinschaft von Anfang an problemlos funktioniert, sollten einige wichtige Punkte bereits im Vorhinein geklärt werden:

    1. Austausch Kontaktdaten (Name, Telefonnummern)
    2. Wer fährt/Wer ist Mitfahrender? Wird abgewechselt?
    3. Wo und wann trefft ihr euch?
    4. Gibt es Ausgleichszahlungen für den Fahrer oder wechselt ihr euch einfach ab?
    5. Kommunikation: Was passiert, wenn die Vereinbarung nicht eingehalten werden kann oder es zu Verzögerungen kommt? Bitte frühzeitig und umgehend die Mitfahrenden informieren:
    • Anruf?
    • VLOW?
    • SMS?
    • WhatsApp Gruppe?
    • andere Vereinbarungen?
  • Sind die Schäden bei einem Unfall gedeckt?

    Ja, es sind sämtliche Schäden bei einem Unfall gedeckt. Die Mindestversicherungssumme ist in Österreich 3,5 Millionen Euro. Die gesetzlich vorgeschriebene Kfz-Haftpflichtversicherung deckt das Haftungsrisiko der Fahrer:in und des Halters des Kfz. Sie ist in Österreich eine Pflichtversicherung, ohne die das Auto nicht zum Betrieb zugelassen wird.

  • Wer haftet bei einem Unfall?

    Bei einem Unfall haftet in Österreich die/der Lenker:in des Fahrzeuges, die/der Halter:in des Fahrzeuges und die Kfz-Haftpflichtversicherung des Fahrzeuges (Haftpflichtversicherung).

  • Was ist nicht mit der Kfz-Haftpflichtversicherung gedeckt?

    Die Haftung der Lenkerin/des Lenkers und der Halterin/des Halters bezieht sich auf das Kfz. Genau diese Haftung wird vollständig im Rahmen der Versicherungssumme von 3,5 Millionen Euro gedeckt. Nicht gedeckt sind Schäden, die nicht mit dem Betrieb des Kfz zusammenhängen, unabhängig davon, ob es sich um die/den Lenker:in, die/den Halter:in oder einen Mitfahrenden handelt, wie beispielsweise die Verunreinigung des Fahrzeuges durch das Umschütten eines Getränks, Schäden durch eine Zigarette etc.

  • Was passiert mit der Pendlerpauschale?

    Die Gründung einer Fahrgemeinschaft hat keine Auswirkung auf den Anspruch auf die Pendlerpauschale. Diese kann somit auch in einer Fahrgemeinschaft vollumfänglich geltend gemacht werden.
     

  • Gibt es eine App, die mich bei der Organisation meiner Fahrgemeinschaft unterstützen kann?

    Im Rahmen der Fahrgemeinschaftsbörse im Betriebsgebiet Wolfurt/Lauterach bietet die VLOW-App allen Teilnehmer:innen der Fahrgemeinschaftsbörse kostenlosen Zugang zur Mitfahr-App! VLOW unterstützt dich bei der Organisation deiner Fahrgemeinschaft (z.B. Standort teilen) und vereinfacht die Abrechnung der Fahrkostenbeiträge:

Kontakt:

Du hast weitere Fragen oder möchtest eine Fahrgemeinschaft ins Leben rufen?

Melde dich bei:
Dipl.-Ing. Magdalena Pircher
Team Smart Mobility
+43 5522 83951-502
magdalena.pircher@vmobil.at